13.03.2024 - 6.2 Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Gemäß § 1 des Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M–V S. 467, 471) obliegt den Gemeinden und Ämtern die örtliche Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Dafür haben die Gemeinden einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch. Soweit es der Gegenstand der örtlichen Prüfung erfordert, kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss sachverständiger Dritter als Prüfer bedienen.
Da sich die Unterstützung des ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei der Prüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2019 bewährt hat, schlägt die Gemeinde vor, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 im Rahmen einer Vergabe an einen sachverständigen Dritten zu vergeben.
Frau Kley:
Wer wird die externe Prüfung durchführen?
Frau Harder:
Dies wird ausgeschrieben, der Prüfer steht noch nicht fest.
Frau von Buddenbrock:
Erkundigt sich, ob dies zu einer weiteren Belastung des Haushaltes führen wird. Sie merkt an, dass bereits 1800EUR eingeplant waren.
- Frau Harder: Ja. Die geplanten Mittel werden wahrscheinlich nich ausreichen, da die exterene Prüfung meist teuerer ist. Genaue Aussagen zu den Kosten können erst nach Abschluss der Ausschreibung getroffen werden. Ein Nachtrag wird aber wahrscheinlich nicht nötig sein.
Frau von Buddenbrock:
Erklärt die Schwierigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA). Es lagen 2 Monate lang keine prüffähigen Unterlagen vor, sodass keine Prüfung durchgeführt werden konnte. Die Unterlagen waren falsch oder fehlten teilweise komplett. Vor 10 Tagen wurde von Frau von der Aa neue Unterlagen geliefert, in welche sich der Ausschuss derzeit einliest und sich zeitnah zu einer weiteren Sitzung zusammen finden wird. Es wurden bereits ca. 40 Stunden je Mitglied in die Prüfung investiert.
Frau Harder:
Welche Jahresabschlüsse möchte der RPA zeitnah prüfen? Handelt es sich um die durch Herrn Necke bereits vorgeprüften oder um die ausschreibungsrelevanten Jahresabschlüsse?
- Frau von Buddenbrock: Die durch Herrn Necke vorgeprüften Jahresabschlüsse werden in der nächsten Woche zum Abschluss gebracht.
Herr Behrens:
Der RPA hat sehr intensiv und akribisch geprüft. Es fand ein Treffen in Wiek statt und der RPA ware einen Tag im Amt. Das die Unterlagen gänzlich falsch waren, kann er nicht bestätigen, es lagen prüfungsrelevante Unterlagen korrekt und vollständig vor (Ergebnisrechung, Finanzrechnung, Bilanz). Die Fragen während des Termins im Amt, wurden durch die Mitarbeiter beantwortet. Die fehlerhaften Unterlagen wurden nachgereicht. Er widerspricht der Aussage, dass keine Prüfungshandlung durchgeführt werden konnte.
Frau von Buddenbrock stellt eine Antrag, dass Herr Weißheit als Steuerberater und Mitglied des RPA rederecht erhält.
Herr Weißheit erhält das Rederecht:
Er widerspricht Herrn Behrens. Als am 10.01. der erste Termin stattfand, wurde die Position der Werthaltigkeit von Forderungen genannt, wo den Ausschussmitgliedern verschiedene Zahlen vorlagen. Zwischen den gedruckten Unterlagen (Herr Weißheit) und den digitalen Unterlagen (Herr Orth, Frau von Buddenbrock) gab es Unterschiede. Herr Weißheit nannte auch Unterschiede zwischen Steuerrecht und Kommunalrecht. Es lagen bestimmte Auffälligkeiten vor, welche beim Amt hinterfragt wurden. Herr Weißheit weißt darauf hin, dass es sich um eine große Menge von Unterlagen handelt (600-800 Seiten).
Frau von Buddenbrock:
Es lagen unvollständige Finanzhaushalte, z.T. fehlenden Ergebnisrechnungen und gar keine Produkthaushalte bis auf das Jahr 2018. Die Produkthaushalte wurde alle erst nachträglich zur Verfügung gestellt. Es wurde jedes Dokument einzeln geprüft. Manche Dateien wurden nicht vollständig geladen oder fehlten gänzlich.
Herr Behrens:
Herr Behrens stellt nochmal klar, dass vollständige Unterlagen zur Finanz und Ergebnisrechnung geliefert wurden. Die Produkthaushalte waren nicht enthalten, da eine Prüfung durch den RPA nur bis zu den Teilhaushalten durchgeführt werden muss. Die Prüfung der Produkthaushalten ist durch den RPA nicht erforderlich. Das Amt hat diese Unterlagen nun nachträglich zur Verfügung gestellt, es steht dem RPA frei, auch die Produktrechnungen zu prüfen. Warum sich die Unterlagen digital und papierhaft unterscheiden, kann er nicht sagen, es wurden nur digitale Dokumente zur Verfügung gestellt, welche für Herrn Weißheit durch das Amt zusätzlich ausgedruckt wurden.
Ihm ist inwzischen der Umstand bekannt, dass die pdf einiger Teilhaushalte abgeschnitten waren, dies hätte seiner Meinung nach eher kommuniziert werden sollen, dann hätten die Unterlagen auch schneller nachgeliefert werden können. Er weißt darauf hin, dass im Prüfbericht alle Prüfungsfeststellungen geschrieben werden können. Wichtig sei die Erteilung eines eingeschränktem oder uneingeschränktem Prüfungsvermerkt. Er bittet darum, dass eine Prüfung zeitnah erfolgen sollte, damit diese auch dem Landkreis vorgelegt werden kann. Er biete dazu Unterstützung durch das Amt an. Er weißt darauf hin, dass die Vergabe an einen externen Prüfer weitere Zeit in Anspruch nimmt und die Genehmigung der Jahresabschlüsse dadurch weiter verzögert wird.
Er bittet zukünftig um eine bessere Kommunikation mit dem Amt.
Frau Harder:
Hat auf Grund der vorgennanten Probleme das Amt um Berücksichtigung bei der Ausschreibung gebeten, aus diesem Grund ist diese Beschlussvorlage auf der Tagesordnung.
Frau Harder bittet künftig um eine bessere Kommunikation zwischen dem RPA und dem Amt.
Des Weiteren bittet Frau Harder um eine schriftliche Stellungnahme von Herrn Behrens zu den vorgebrachten.
Der RPA befürwortet die externe Prüfung eines sachverständigen Dritten.