25.04.2024 - 5.4 Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum ...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 15.06.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Die Planungskosten wurden über den städtebaulichen Vorvertrag vom 19.09.2021 auf den Vorhabenträger übertragen.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom 07.07.2022 bis 26.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 25.07.2022 bis zum 12.08.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de und im Bau- und Planungsportal des Landes MV statt.

 

Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.07.2022 beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 18.01.2023 ausgewertet und abgewogen (Beschluss-Nr. 101.07.280/23. Die Beschlussergebnisse sind in den Entwurf zu übernehmen. Der Entwurf mit dem Umweltbericht ist von der Gemeinde zu billigen. Der Entwurf wird anschließend erneut mit den Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB abgestimmt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.

 

Herr Bode macht Ausführungen zu den Planungen 13. Änderung FNP und vb B-Plan Nr. 12 „Bohlendorf“ und erläutert die planstände und Änderungen als Ergebnis der Auslegung.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

  1.               Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Bohlendorf“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1.               Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Bau- und Planungsportal MV sowie im Internet zu veröffentlichen und ergänzend öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage