20.03.2024 - 6.3 Beschluss über die Billigung und Veröffentlichu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Zimpel und Herr Wenzel zeigen Ihr Mitwirkungsverbot an. Herr Wenzel übergibt die Leitung der Sitzung an Frau Kaulitz. Herrn Zimpel und Herr Wenzel verlassen die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 1.3.2023 den Beschluss Nr. 078.07.389/23 über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 16.3.2023 bis 4.4.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Zwischen Gemeinde und Vorhabenträgern wurden städtebauliche Vorverträge zur Kostenübernahme geschlossen (Beschluss-Nummern 078.07.406./23 und 078.07.407/23 vom 5.7.2023.

 

Die Planung wurde am 25.9.203 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.07.417/23 vom 5.7.2023.

 

Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor, welcher durch die Gemeinde zu billigen ist. Anschließend werden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt (§§ 3 und 4 BauGB).

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der rechtswirksame Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ soll teilweise geändert werden im Bereich nördlich der Ernst-Thälmann-Straße (zurzeit Parkplatz und Garagen) am westlichen Ortseingang von Sagard. Die Änderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
  • Mit der 1.vereinfachten Änderung bleiben die Planungsziele der ursprünglichen Planung        grundsätzlich erhalten. Dies gilt auch für alle textlichen Festsetzungen, Plandarstellungen und die Planzeichenverordnung mit der Ausnahme, dass die Anordnung des südlichen Baufensters geändert werden soll, weil bestehende Leitungen, die bislang eine Überbaubarkeit verhinderten, verlegt werden sollen.
  1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Hierbei ist anzugeben, dass die Änderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird. Die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen und zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Planung ist anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Wenzel, Herr Zimpel

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

9

0

1

2

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage