20.03.2024 - 6.2 Bewilligung einer außerplanmäßigen investiven A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Im Zuge der Erneuerung des Schuleingangstürelements soll aus Gründen der Sicherheit eine TCS Türsprechanlage mit Bildübertragung eingebaut werden. Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden muss. Über die Bewilligung entscheidet nach § 5 (1) a der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard, der Hauptausschuss. Die Ausgabe kann nur bewilligt werden, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist und die Kosten gedeckt werden können.

 

Gedeckt werden die Kosten aus der Maßnahme „Ausbau Töpferberg“ mit 3.991,15 €.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die Bewilligung der außerplanmäßigen investiven Ausgabe für eine TCS Türsprechanlage für die Grundschule i.H.v. 3.991,15 €.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage