15.05.2024 - 6.1 Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Vorhabenträger und Eigentümer der Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Martinshafen“ und des Bebauungsplanes Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ hat einen Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Martinshafen“ gestellt. Da beide Bebauungspläne aneinandergrenzen, ist vom Antrag auch der Bebauungsplan Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ betroffen (Antrag und Zeichnung in der Anlage 1 und 2).
Beantragt wurden folgende Änderungen:
- Verlegung der im Bereich der jetzigen Straße geplanten Brücke weiter nach Westen in das Hafengelände (siehe Darstellung Anlage 3)
- Verlegung der Straße im Bereich der Segelschule weg von der Wasserlinie in den nördlichen Grundstücksbereich und Verlegung des östlichsten Baufeldes B 3 (gelb markiert in Anlage 2) in den Bereich parallel zur Wasserlinie
- Anpassung des Hafenbeckens zwischen altem und neuem Brückenstandort (Ausdehnung weiter nach Norden)
- Zusammenlegung der Teilflächen B 2 mit B 1 mit einheitlicher Firsthöhe auf 15,00 m über HN (B1 laut B-Plan 12,00 m über HN) und dadurch Schaffung von 1 bis 2 zusätzlichen Geschossen (max. 4-Vollgeschosse) mit Erhöhung der GR (Grundfläche) um 600 m² bei gleichzeitiger Reduzierung der GR in östlicher Teilfläche B1 (von 1.200 m² auf 600 m²) - siehe Anlage 2 (lila dargestellt)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 über die einzelnen Anträge beraten und schlägt der Gemeinde vor, den Änderungsanträgen 1-3 zuzustimmen und dem Änderungsantrag 4 nur dann, wenn die Gebäudehöhen auf 12 m reduziert werden.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die beantragten Änderungen wie folgt zu:
- Der Verlegung der im Bereich der bestehenden Straße geplanten Brücke weiter nach Westen in das Hafengelände wird zugestimmt (siehe Darstellung 3)
- Der Verlegung der Straße im Bereich der Segelschule weg von der Wasserlinie in den nördlichen Grundstücksbereich und Verlegung des östlichsten Baufeldes B 3 (gelb markiert in Anlage 2) in den Bereich parallel zur Wasserlinie wird zugestimmt.
- Der geplanten Anpassung des Hafenbeckens zwischen altem und neuem Brückenstandort (Ausdehnung weiter nach Norden) wird zugestimmt.
- Die Zusammenlegung der Teilflächen B 2 mit B 1 mit einheitlicher Firsthöhe auf 15,00 m über HN (B1 laut B-Plan 12,00 m über HN) und dadurch Schaffung von 1 bis 2 zusätzlichen Geschossen (max. 4-Vollgeschosse) mit Erhöhung der GR (Grundfläche) um 600 m² bei gleichzeitiger Reduzierung der GR in östlicher Teilfläche B1 (von 1.200 m² auf 600 m²) - siehe Anlage 2 (lila dargestellt) wird abgelehnt, da der Erhöhung der Firsthöhen auf 15,00 m nicht zugestimmt wird. Die im B-Plan festgesetzte Firsthöhe von 12,00 m soll nicht geändert werden. Damit sind die anderen Anträge (Erhöhung GR und Geschossigkeit) hinfällig.
Für die beantragten Änderungen sind die Änderungen der rechtswirksamen Bebauungspläne erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
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1
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3
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286,7 kB
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