28.02.2024 - 5.1 Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebau...

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Protokoll

Der Vorhabenträger und Eigentümer der Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Martinshafen“ und des Bebauungsplanes Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ hat einen Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Martinshafen“ gestellt. Da beide Bebauungspläne aneinandergrenzen, ist vom Antrag auch der Bebauungsplan Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ betroffen (Antrag und Zeichnung in der Anlage 1 und 2).

 

Beantragt wurden folgende Änderungen:

  1. Verlegung der im Bereich der jetzigen Straße geplanten Brücke weiter nach Westen in das Hafengelände (siehe Darstellung Anlage 3)
  2. Verlegung der Straße im Bereich der Segelschule weg von der Wasserlinie in den nördlichen Grundstücksbereich und Verlegung des östlichsten Baufeldes B 3 (gelb markiert in Anlage 2) in den Bereich parallel zur Wasserlinie
  3. Anpassung des Hafenbeckens zwischen altem und neuem Brückenstandort (Ausdehnung weiter nach Norden)
  4. Zusammenlegung der Teilflächen B 2 mit B 1 mit einheitlicher Firsthöhe auf 15,00 m über HN (B1 laut B-Plan 12,00 m über HN) und dadurch Schaffung von 1 bis 2 zusätzlichen Geschossen (max. 4-Vollgeschosse) mit Erhöhung der GR (Grundfläche) um 600 m² bei gleichzeitiger Reduzierung der GR in östlicher Teilfläche B1 (von 1.200 m² auf 600 m²) - siehe Anlage 2 (lila dargestellt)

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

Herr Gromoll:

Zu 1.: die Brücke zu verlegen macht Sinn, der neue Standort wäre zentraler

Zu 2.: das würde zwischen den Zeilen bedeuten, dass er das Gebäude des Segelvereins abreißen möchte, weil da die Straße lang führen soll, das ursprünglich vorne links geplante Baufeld für den Segelverein gibt es dann nicht mehr für den Segelverein, seine Pläne erfolgen alle ohne den Verein, es wurde bisher nicht mit der Surf- und Kiteschule oder dem Segelverein gesprochen

Auf dem ehemaligen Baufeld soll ein Foodtruck und Sanitärgebäude entstehen. Wo da der Segelverein bleiben soll, kann er nicht sagen.

Zu 3.: Er möchte damit das Grundstück erweitern, die Wasserfläche soll verbreitert werden

Er will auf der rechten Seite das gleiche Gebäude bauen wie das auf der anderen Seite mit der Tiefgarage (B2 Bereich), mit 2-3 Stockwerken

Zu 4) 15 m hoch ist so hoch wie ein Neubaublock, das ist zu hoch

 

Er zeigt auf dem Papier etwas ganz Anderes, als das was in der Realität dort entsteht.

Herr Kubat sieht das auch alles sehr kritisch, das ist kein Hafen für Sagarder und kein Naturhafen mehr

 

Herr Gromoll: wo kommen die ganzen Genehmigungen her, wenn der Bauausschuss und Gemeindevertretung die Anträge ablehnen

Herr Zimpel erklärt, dass der LK dennoch ja sagen kann und somit Bauanträge durchgehen

Bsp Stine Winter

Alles was Rösing baut ist B-Plan konform

Mit dem Verkauf des Hafens an Rösing, hat die Gemeinde ihr Mitspracherecht verkauft und hat keine große Handhabe mehr

 

Der Verbleib des Segelvereins muss geklärt werden, aber das muss der Segelverein selbst klären. Dadurch, dass es sich um Privatgelände handelt, hat die Gemeinde keinen Einfluss auf den Standort oder ob der Segelverein dort überhaupt bleiben kann

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Bauausschussmitglieder einigen sich darauf über jeden Punkt einzeln abzustimmen:

 

Zu 1.) die Verlegung der Brücke ist ok

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

Zu 2.) für die Verlegung der Straße

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

4

2

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

 

Zu 3.) für die Anpassung des Hafenbeckens

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Zu 4.) das Abstimmungsergebnis gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Höhen von 15 m auf 12 m herabgesetzt werden:

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=781&TOLFDNR=16958&selfaction=print