24.04.2024 - 5.1 Beratung über den Antrag auf Errichtung zweier ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 24.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Mit Mail vom 18.3.2024 beantragte die MaxSolar GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Sagard auf 2 Flächen auf insgesamt 10 ha.
Die Vorhabenbeschreibung befindet sich in der Anlage.
Hinweise:
- Das beantragte Plangebiet liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ und in einem bislang auf Rügen einzigartigen, unverbauten Naturraum. Es wäre eine Klärung notwendig, ob eine Herausnahme durch die Untere Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt wird. Eine telefonische Rücksprache mit der UNB hat ergeben, dass derzeitig keine abschließende Antwort gegeben werden kann. Es besteht wohl in MV noch keine Einigkeit darüber, wie mit Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten umgegangen werden soll. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur Windkraftanlagen benannt, die in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein sollen. Das gesamte Gebiet wird mit einem 2 m hohen Zaun eingezäunt werden.
- Die öffentliche Erschließung ist nicht gegeben. Der im Projektantrag angegebene unausgebaute Weg nach Quatzendorf ist nicht öffentlich, sondern verläuft über private Grundstücke (siehe Luftbild). Bei Zustimmung wäre eine privatrechtliche Klärung der Zuwegung erforderlich.
Für den Bau des Agri-Solarparks Volksitz wäre ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan zu ändern. Die gesamten Planungskosten des Bauleitplanverfahrens werden von der MaxSolar GmbH getragen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Die Projektleiter Herr Büttner und Herr Henningsen stellen das Projekt vor.
-die Stromproduktion ist nur die Sekundärnutzung der Ackerfläche, landw. Nutzung bleibt Hauptnutzung (96%)
-Gespräche mit Baltic Agrar haben bereits stattgefunden
-es kann Strom für 1240 Haushalte produziert werden
-alles Erdkabel, keine Strommasten, Gespräche mit E.Dis erfolgten ebenfalls bereits
-finanzielle Vorteile für die Gemeinde:
-90% der Gewerbesteuer bleiben bei der Gemeinde
-die Gemeinde kann mit 0,2 cent/kWh beteiligt werden (Zusicherung erst nach Satzungsbeschluss)
-sollte die Firma verkauft werden, werden diese Regelungen mitverkauft und vertraglich vereinbart
-mögliche Partizipationsmodelle:
-Bürgersolarpark
-Schwarmfinanzierung
-Anwohnerstromtarif (Ökostrom : für 2.500 kWh ca. 75,00€ mtl. Rate)
-Strombonuszahlungen (50-100 €)
-Zuwegung (Ankauf, Pachten, Sanierung) erfolgt auf Kosten der Investoren
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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500 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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