20.03.2024 - 6.4 Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden.

Die Altenkirchener Wohnungsbau AG spendete für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Altenkirchen 1.500,00 Euro am 19.12.2023.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die Annahme der Spende von 1.500,00 Euro von der Altenkirchener Wohnungsbau AG für die Freiwillige Feuerwehr Altenkirchen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage