20.03.2024 - 6.3 Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der RÜ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Um die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg von der Schule zur Turnhalle und zurück zu gewährleisten, beantragt die Regionale Schule „Windland“ Altenkirchen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges gegenüber der Turnhalle. Da es sich bei der zu überquerenden Straße um eine stark frequentierte Durchgangsstraße der Gemeinde Altenkirchen handelt, ist die Einrichtung des Fußgängerüberweges zur Gewährleistung der Sicherheit der Schüler und Schülerinnen zwingend notwendig.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag für einen Fußgängerüberweg bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V