22.05.2024 - 6.7 Grundsatzbeschluss über den Antrag des Amtes No...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Das Amt Nord-Rügen hat mit Schreiben vom 21.3.2023 an die Gemeinde Altenkirchen einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Schulzentrum in Altenkirchen gestellt (siehe auch Anlage).

 

In der Sitzung des Amtsausschusses am 4. Juli 2023 wurde aufgrund der erarbeiteten Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros AIB beschlossen, einen Schulstandort für die Region Wittow in Altenkirchen als Komplettneubau auf dem Gelände des Sportplatzes vorzuhalten und zu favorisieren.

 

Diese Variante beinhaltet den Neubau der Grundschule mit Hort, der regionalen Schule mit Mensa sowie einer Einfeldsporthalle. Außerdem wird berücksichtigt: die neue Schulhofgestaltung, der Neubau von Parkplätzen, die Anlage einer Buswendeschleife sowie von Sportanlagen.

 

Der neue Schulstandort ist überwiegend im Bereich des jetzigen Sportplatzes der Regionalen Schule Altenkirchen geplant. Der Sportplatz befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht und kann auch nicht aus dieser Darstellung entwickelt werden.

 

Um Baurecht für den neuen Schulstandort zu erreichen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Kosten trägt das Amt Nord-Rügen..

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Altenkirchen befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung im Bereich des jetzigen Sportplatzes und der Turnhalle in Altenkirchen zum Zwecke der Errichtung eines neuen Schulzentrums.
     
  2. Die Kosten für die Planungen sind von der Antragstellerin zu übernehmen.
     
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderlichen Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch die Antragstellerin regelt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=787&TOLFDNR=17873&selfaction=print