22.05.2024 - 6.2 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Sill und Herr Scheibe zeigen Ihr Mitwirkungsverbot an. Frau Sill übergibt die Leitung an Herrn Lück.

Herr Lück verliest den Sachvortrag und die Beschlussvorlage.

 

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den Aufsichtsrat nach Bestätigung des Jahresabschlussberichtes 2023 zu entlasten und dies in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Frau Sill, Herr Scheibe

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

4

0

0

2

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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