22.05.2024 - 6.4 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 22.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Frau Sill verliest den Sachvortrag und den Beschlussvorschlag. Im Beschlussvorschlag wird eine Korrektur vorgenommen. Es muss Jahresgewinn und nicht Verlust heißen.
Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat die Beschlussfassung zur Bilanz der EDW vornehmen kann, benötigt sie die .Vollmacht der Gemeindevertretung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG
mit einer Bilanzsumme von |
352.773,21 EUR |
und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von |
424,88 EUR |
der dem Gewinnvortrag aus 2022 in Höhe von |
54.682,28 EUR |
hinzuzurechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2023 zu bestätigen und Frau Harder zu beauftragen in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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