23.05.2024 - 6.3 Grundsatzbeschluss über den Antrag der Eigentüm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 23.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 7.5.2024 haben die Eigentümer des Hotels und Restaurants „Breeger Bodden“ einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes 1. zum Zwecke der Schaffung von Baurecht für fehlende Personalwohnungen / Mitarbeiterwohnungen auch für externe Einrichtungen im Gemeindegebiet (Mietwohnungen), für Wohnungen für den freien Markt (Verkauf unbebauter Grundstücke) sowie die Errichtung von Ferienhäusern, die von dem Gasthof zentral verwaltet werden sollen, gestellt.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischbaufläche ausgewiesen. Ob für die geplante Mischnutzung eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden kann, bleibt im Verfahren abzuwarten.
Der Kostenübernahme wurde zugestimmt.
Der Bürgermeister erteilt dem Vorhabenträger das Wort. Dieser lässt durch seinen Planer, Herrn Hertelt, das Vorhaben kurz erläutern.
Die Gemeindevertreter sprechen sich für das Vorhaben aus, allerdings ist die Errichtung von Ferienhäusern nicht gewünscht. Daher wird der Beschluss abweichend gefasst
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Breege befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Flurstücke 76/3, 77/5, 79/1, 79/3, 80/1 und 80/3 der Gemarkung Breege Flur 1 zum Zwecke der Schaffung von Baurecht für fehlende Personalwohnungen / Mitarbeiterwohnungen auch für externe Einrichtungen im Gemeindegebiet (Mietwohnungen), für Wohnungen für den freien Markt (Verkauf unbebauter Grundstücke) sowie die Errichtung von Ferienhäusern, die von dem Gasthof zentral verwaltet werden sollen (siehe Antrag in der Anlage).
- Die Kosten für die Planung sind von den Antragstellern zu übernehmen.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderlichen Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
- Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das sich anschließende Bauleitplanverfahren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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21,7 kB
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527,4 kB
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3,1 MB
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