03.06.2024 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. März 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag zur Erstellung der Ergänzungssatzung "Stubbenkammerstraße" in Hagen
- Ablehnen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, hier: Antrag auf 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung 06688/20 vom 21.04.2021
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Teilrückbau altes Trafohaus und Garage, Neubau eines Doppelcarports mit Abstellraum
- Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Carports
- Billigung der Eilentscheidung des stellv. Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrags "Reparatur und Umbau der Beleuchtung in 2 Räumen / Werkstätten" im Bauhof Lohme
- Notstromanschluss FFW Lohme
- Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Bestellung der Geschäftsführerin der Touristik Lohme GmbH
- Einstellung eines Mitarbeiters in der Gemeinde Lohme im Rahmen eines geförderten Arbeitsverhältnisses
Ein Haupt- und Finanzausschusses fand in der Zwischenzeit nicht statt.
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.
In diesen Rahmen wurde folgende Entscheidung getroffen:
- Reparatur der Waschtische im Dorfladen durch Ristow und Dörner über 497,82 EUR
Es wird eine Stellungnahme des Amtes Nord-Rügen in Bezug auf Anschuldigungen eines Bürgers im Zusammenhang mit dem VEP Nr. 1 Nardevitz verlesen (s. Anlage)
Ein ausführlicher Bericht wird von der Bürgermeisterin verlesen. (s.Anlage)