03.06.2024 - 6.1 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- vertagt
Protokoll
Aufgrund des §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M - V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M - V 2011 S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M – V 2019 S. 467) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M - V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M – V 2005 S. 146) in letzter berücksichtigter Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M - V 2021 S. 1162) wurde nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lohme am 05.10.2022 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen.
Die vorliegende Änderungssatzung hat das Ziel, die in der ursprünglichen Satzung festgelegten Bestimmungen zu den Steuerpflichten zu konkretisieren und in einer rechtssicheren Form zu formulieren. Damit soll eine eindeutige und für alle Steuerpflichtigen nachvollziehbare Grundlage geschaffen werden, die keine Spielräume für Interpretationen offenlässt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird.
Änderung: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Zurückstellung des Beschlusses und eine Beratung mit der Kämmerei zur Konkretisierung der Satzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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