03.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Hauptsatzung der letzten Wahlperiode wurde an die seit Juni geltenden neuen gesetzlichen Regelungen (Neufassung der Kommunalverfassung) und an die örtlichen Gegebenheiten (Ausschüsse, deren Mitgliederzahl, Regelungen zu den Entscheidungsbefugnissen) angepasst. Um nicht in der Form der Lesefassung arbeiten zu müssen wurde ein neuer Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Herr Wenzel erläutert die Änderung.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Sagard in vorliegender Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=802&TOLFDNR=18234&selfaction=print