03.07.2024 - 11 Zuteilung der Mitglieder des Haupt- und Finanza...

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Protokoll

 

Gemäß §10 der Geschäftsordnung erfolgt die Ausschussbesetzung nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

(1) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Gemeindevertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Er-klärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.

 

(2) Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktion- und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vor-sitzenden, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard besteht der Haupt- und Finanzausschuss aus dem Bürgermeister und weiteren 6 Gemeindevertretern

 

Der Bürgermeister wird dabei auf die auf seine Fraktion/Zählgemeinschaft entfallenden Sitze angerechnet.

 

 

Losentscheid:

Sitz 4: AfD

Sitz 5: CDU

Sitz 7: CDU