03.07.2024 - 14 Ausschuss für Bildung Soziales Jugend Kultur un...

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Protokoll

Gemäß §10 der Geschäftsordnung erfolgt die Ausschussbesetzung nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

(1) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Gemeindevertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.

 

(2) Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktion- und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vor-sitzenden, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard besteht der Ausschuss für Bildung, Soziales, Jugend, Kultur und Sport aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern

 

 

Losentscheid:

Sitz 4: AfD

Sitz 5: CDU

Sitz 7: CDU

 

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