10.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 10.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Leitende Verwaltungsbeamt erläutert anhand der dem Beschluss beiliegenden Synopse die vorliegende Hauptsatzung.
Herr Heinemann beantragt folgende Änderungen:
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) die Anzahl der sachkundigen Einwohner von 3 auf 4 ändern.
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe c) die Anzahl der sachkundigen Einwohner von 2 auf 3 ändern.
- In § 8 Abs. 2 die Bezeichnungen der Standort wie folgt ändern:
- in Glowe, Hauptstraße Nr. 82 – Ortsmittelpunkt –
- im OT Polchow, Dorfstraße – Buswendeplatz –
4. In § 7 Abs. 1 Satz 1 die Entschädigung von 850 € auf 1.200 € erhöhen.
5. In § 7 Abs. 2 Satz 1 die Entschädigung des 1. Stellvertreters auf 240 € erhöhen und die des 2. Stellvertreters auf 120 € erhöhen.
Weitere Änderungsanträge gab es nicht.
Der Bürgermeister fragt, ob die Änderungen im Block abgestimmt werden können. Die Gemeindevertreter sprechen sich einstimmig dafür aus.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Glowe in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen:
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) die Anzahl der sachkundigen Einwohner von 3 auf 4 ändern.
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe c) die Anzahl der sachkundigen Einwohner von 2 auf 3 ändern.
- In § 8 Abs. 2 die Bezeichnungen der Standort wie folgt ändern:
- in Glowe, Hauptstraße Nr. 82 – Ortsmittelpunkt –
- im OT Polchow, Dorfstraße – Buswendeplatz –
4. In § 7 Abs. 1 Satz 1 die Entschädigung von 850 € auf 1.200 € erhöhen.
5. In § 7 Abs. 2 Satz 1 die Entschädigung des 1. Stellvertreters auf 240 € erhöhen und die des 2. Stellvertreters auf 120 € erhöhen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,1 kB
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