10.07.2024 - 11 Zuteilung der Mitglieder des Haupt- und Finanza...

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Protokoll

Gemäß §10 der Geschäftsordnung erfolgt die Ausschussbesetzung nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

(1) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

 

(2) Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie vielen Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften erklären daraufhin innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vorsitzenden, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe besteht der Haupt- und Finanz-ausschuss aus dem Bürgermeister und weiteren 6 Gemeindevertretern

 

Der Bürgermeister wird dabei auf die auf seine Fraktion/Zählgemeinschaft entfallenden Sitze angerechnet.

 

Es wurde eine Zählgemeinschaft angezeigt. Die umfasst die gewählten Vertreter des Bündnis Gemeinde Glowe und die der Grünen.

 

Da keine weiteren Zählgemeinschaften/Fraktionen angezeigt wurden, entfallen alle im Haupt- und Finanzausschuss zu besetzenden Plätze auf die Zählgemeinschaft. Abzüglich des Bürgermeisters kann die Zählgemeinschaft noch 6 weitere Gemeindevertreter benennen.

 

Die Zählgemeinschaft benennt folgende Gemeindevertreter als Mitglieder für den Haupt- und

Finanzausschuss:

 

Dirk Heinemann,

Birgit Hasselberg,

Maik Nowusch,

Michael Blöthner,

Martin Sorge und

Martin Gips