11.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 11.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bürgermeister erläutert die Hauptsatzung.
Er beantragt folgende Änderungen:
- In § 2 Ortsteile ist das Wort Nonnevitz zu streichen
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird die Anzahl der Gemeindevertreter auf 5 erhöht.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen
- In § 2 Ortsteile ist das Wort Nonnevitz zu streichen
- In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird die Anzahl der Gemeindevertreter auf 5 erhöht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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