11.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Bürgermeister erläutert die Hauptsatzung.

 

Er beantragt folgende Änderungen:

 

  • In § 2 Ortsteile ist das Wort Nonnevitz zu streichen
  • In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird die Anzahl der Gemeindevertreter auf 5 erhöht.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen

 

  • In § 2 Ortsteile ist das Wort Nonnevitz zu streichen
  • In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird die Anzahl der Gemeindevertreter auf 5 erhöht.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

 

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Anlagen zur Vorlage