11.07.2024 - 14.2 Rücknahme des Beschlusses vom 22.05.2024 - Zahl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.2
- Datum:
- Do., 11.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
In ihrer Sitzung vom 22.05.2024 wurde durch die Gemeindevertretung der Beschluss zur Zahlung einer monatlichen Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 EUR für die aktiven Mitglieder der Feuerwehr Altenkirchen rückwirkend ab Januar 2024 gefasst. Dieser Beschluss verstößt gegen das Haushaltsrecht.
Am 16.05.2023 erging durch die Kommunalaufsicht des Landkreises zum Doppelhaushalt 2023/24 folgende Entscheidung:
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2023/2024 in sinngemäßer Anwendung von § 49 Abs. 1 Nummer 1 und 3 KV M-V nach den für die vorläufige Haushaltsführung geltenden Maßgaben verfährt. Sie darf mithin laufende Auszahlungen und Aufwendungen nur tätigen, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist, die für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 Abs. 3 oder § 3 KV M-V unaufschiebbar sind oder die zur Haushaltskonsolidierung beitragen und laufenden Auszahlungen und Aufwendungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben nur in dem Umfang leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen.
Die ist bei der o.a. Aufwandspauschale nicht der Fall. Es handelt sich um eine sogenannte freiwillige Leistung. Nach Rücksprache bei der Kommunalaufsicht ist zur Durchführung der Zahlungen ein Nachtraghaushalt notwendig. Eine Versagung der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wird in Aussicht gestellt.
Der Beschluss ist deshalb zurückzunehmen.
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Die Gemeindevertreter kann aus seiner Sicht, den Beschluss ablehnen, ihm stattgeben oder die Rückwirkung aufgehen und die Mittel in die Haushaltsplanung ab 2025/2026 aufzunehmen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung zieht den Beschluss vom 22.05.2024 – Zahlung einer monatlichen Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 EUR für die aktiven Mitglieder der Feuerwehr Altenkirchen rückwirkend ab Januar 2024 aufzuheben und beschließt, die Zahlung der monatlichen Aufwandspauschale ab dem 1. Januar 2025. Die Mittel sind in die Haushaltsplanung 2025/26 aufzunehmen.