09.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Leitende Verwaltungsbeamte erläutert die vorliegende Hauptsatzung. Diese wurde an die seit Juni geltenden neuen gesetzlichen Regelungen (Neufassung der Kommunalverfassung) und an die örtlichen Gegebenheiten (Ausschüsse, deren Mitgliederzahl, Regelungen zu den Entscheidungsbefugnissen) angepasst.

 

Es ist noch eine Änderung in § 9 Inkrafttreten erforderlich.

 

Abs. 1 durch nachfolgenden Abs. 1 ersetzen:

 

  1. Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten in der vorliegenden Fassung mit folgender Änderung des § 9:

 

Abs. 1 wird durch folgenden Abs. 1 ersetzt „(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage