24.07.2024 - 13 Benennung eines weiteren Vertreters der Gemeind...

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Protokoll

Nach § 132 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern. Gemeinden über 1.000 Einwohnern entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Bei Gemeinden bis zu 2.000 Einwohnern ist dies ein weiteres Mitglied.

 

Die Gemeinde Wiek hat 1.004 Einwohner und kann damit ein weiteres Mitglied für den Amtsausschuss benennen.

 

Die Benennung erfolgt entsprechend dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren (§ 10 der Geschäftsordnung).

 

Es wurden eine Fraktion und eine Zählgemeinschaft angezeigt. Die Fraktion Bürger-Bündnis für Zusammenhalt mit 5 Mitgliedern und die Zählgemeinschaft bestehend aus den Mitgliedern der Fraktion Wir sind Wir und Herrn Paul-Peter Jürgens (AfD), also insgesamt auch 5 Mitglieder.

 

Auf Grund der Pattsituation ist ein Losentscheid erforderlich. Nach dem Losentscheid ergibt sich folgende Zuteilung:

 

  • der weitere Sitz im Amtsausschuss wird durch die Zählgemeinschschaft Wir sind Wiek und Paul-Peter Jürgens benannt.
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