25.07.2024 - 10.2 Einspruch gegen die Gültigkeit der Europa- und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Jörg Herrmann hat mit Schreiben vom 24.06.2024 Einspruch gegen die Gültigkeit der Europawahl, Kreistagswahl, Gemeindevertretung für die Gemeinde Dranske und Bürgermeisterwahl für die Gemeinde Dranske vom 09.06.2024 eingelegt.

 

Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

 

Über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl entscheidet gemäß § 36 Abs. 1 LKWG M-V bei allen Kommunalwahlen die Gemeindevertretung. Die Wahlleitung prüft die Zulässigkeit des Wahleinspruches (Wahlberechtigung, Frist und Form der Einlegung) und legt der Gemeindevertretung eine Vorprüfung hinsichtlich der dargelegten Einspruchsgründe zur Entscheidung über den Einspruch vor.

 

Bei der Prüfung des Wahleinspruches ist der Erlass des Innenministeriums vom 04.04.2022 zu beachten. Danach muss jeder Wahleinspruch einen konkreten, unmissverständlichen und hinreichend substantiierten Tatbestand enthalten, aus dem sich schlüssig entnehmen lässt, welche konkreten Sachverhalte bei der Wahl nach Auffassung der Einspruchsführerin oder des Einspruchsführers gegen Wahlrechtsvorschriften verstoßen, und der die Nachprüfung der rechtserheblichen Tatsachen zulässt.

 

Das Ergebnis der Vorprüfung durch die Wahlleitung liegt vor.

 

Herr Herrmann ist in der Gemeinde Dranske nicht wahlberechtigt, da er seinen Wohnsitz in 18551 Sagard hat. Damit ist der Einspruch gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters unzulässig. Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten, sind im Ergebnis der Vorprüfung nicht festgestellt worden. Insoweit wäre der Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 09.06.2024 auch unbegründet. Er ist als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen.

 

Auch Herr Herrmann erhält Rederecht. Der Amtsausschuss hat bestätigt, dass die Wahl in allen Gemeinden gleich abgelaufen ist. In Sagard lief die Wahl nicht ordnungsgemäß. Hier wurden die Briefwahlunterlagen nur im Amt Nord-Rügen bearbeitet und nicht wie vorgeschrieben im Wahllokal. Deshalb meint er, dass auch in Dranske die Wahl nicht korrekt wäre.

 

Nach kurzer Diskussion wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Einspruch von Herrn Jörg Herrmann gegen die Gültigkeit der Europawahl, Kreistagswahl, Gemeindevertretung für die Gemeinde Dranske und Bürgermeisterwahl für die Gemeinde Dranske vom 09.06.2024 wird zurückgewiesen.

 

Diese Entscheidung ist dem Einspruchsführer binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

10

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage