25.07.2024 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Frau von der Aa erläutert die Hauptsatzung. Die Änderungen machen sich erforderlich, da sich auch die Kommunalverfassung geändert hat.

 

Folgende Änderungen werden beantragt:

 

§ 3, Abs. 1 redaktionelle Änderung: „…einberufen.“

 

§ 3, neuer Abs. 2

 

(2) Eine Einwohnerversammlung ist durchzuführen, wenn wahlberechtigte Einwohner und Einwohnerinnen dies in einer allgemein bedeutsamen Angelegenheit der Gemeinde beantragt haben. Es sei denn, dass innerhalb des letzten Jahres bereits eine Einwohnversammlung zu der gleichen Angelegenheit durchgeführt wurde. Es muss von mindestens 5 % der wahlberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen unterzeichnet werden. Der Bürgermeister entscheidet über die Zulässigkeit des Antrages.

 

Abstimmung  10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen

 

§ 3, neuer Abs. 4 wird erweitert:

 

„Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohner und Einwohnerinnen, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören (nicht in der Einwohnerfragestunde, sondern zu den Themen der Tagesordnung).“

 

Abstimmung:  9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

§ 3 neuer Abs. 5 wird erweitert:

 

„Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, sollen die Einwohner und Einwohnerinnen möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigten Finanzierungen und Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Den Einwohnern und Einwohnerinnen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Vorschriften über ein eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

 

Abstimmung  4 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

§ 3 Aufnahme Abs. 6

„Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass in der Gemeindevertretung eine wichtige Angelegenheit behandelt wird, die zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört. Dies gilt nicht, wenn innerhalb des letzten Jahres ein Antrag mit gleichem Inhalt beantragt wurde.

Der Antrag muss schriftlich an die Gemeindevertretung gestellt werden und eine Begründung enthalten. Er muss von mind. 5 % der Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit des Antrages entscheidet die Gemeindevertretung. Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung unverzüglich zu behandeln.

 

Abstimmung  4 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

§ 4, gestrichene Ziffer 4  muss wieder rein.

 

Abstimmung  3 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

 

 

§ 5 Abs. 1, Buchstabe a Änderung der bisherigen Regelung nicht notwendig – soll bleiben!

 

Abstimmung  7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 3 Enthaltungen

 

§ 6 Abs. 5 Änderung:

„Mitglieder der Gemeindevertretung entscheiden über Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen.“

 

Abstimmung  3 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

 

§ 6 Abs.1 

Anpassung der Wertgrenzen entsprechend Mustersatzung in MV – hier sind niedrigere Werte drin

 

Abstimmung  2 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

 

§ 6 Abs. 6 streichen

 

Ist bereits beschlossen worden.

 

§ 7 Abs. 2 Der 1. Stellvertreter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von

  20 %, der 2. Stellvertreter von 10 % der Aufwandsentschädigung des BM

 

Abstimmung  7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 3 Enthaltungen

 

§ 7 Abs. 3 Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 40,00 Euro

  Ausschussvorsitzende Erhöhung 60,00 Euro 

 

Abstimmung  8 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen

 

§ 7 Abs. 1 Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 1.000,00 Euro

 

Abstimmung  9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

 

§ 8 Abs. 5 öffentliche Bekanntmachung im Internet

 

Abstimmung  8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Dranske mit folgenden Änderungen:

 

1. In § 3 wird folgender neuer Abs. 2 eingefügt:

 

(2) Eine Einwohnerversammlung ist durchzuführen, wenn wahlberechtigte Einwohner und Einwohnerinnen dies in einer allgemein bedeutsamen Angelegenheit der Gemeinde beantragt haben. Es sei denn, dass innerhalb des letzten Jahres bereits eine Einwohnversammlung zu der gleichen Angelegenheit durchgeführt wurde. Es muss von mindestens 5 % der wahlberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen unterzeichnet werden. Der Bürgermeister entscheidet über die Zulässigkeit des Antrages.

 

Die Nummerierung der vorhandenen Paragraphen wird entsprechend angepasst.

 

2. § 3 Abs. 4 (alter Abs. 3) wird um nachfolgenden Satz erweitert:

 

„Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohner und Einwohnerinnen, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören (nicht in der Einwohnerfragestunde, sondern zu den Themen der Tagesordnung).“

 

3. In § 5 Abs. 1, Buchstabe a wird die Ziffer 5 der alten Satzung mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

 

  1. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem BauGB Änderung der bisherigen Regelung nicht notwendig – soll bleiben!

 

4. In § 6 ist auf Grund der Änderung in § 5 Abs. 1 Buchstabe a) der Abs. 6 zu streichen.

 

5. In § 7 Abs. 1 wird die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters auf 1.000,00 Euro erhöht.

 

6. § 7 Abs. 2 wird durch folgenden Abs. 2 ersetzt:

 

(2) Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 20 %, der 2. Stellvertreter von 10 % der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters.

 

7. In § 7 Abs. 3 wird das Sitzungsgeld für die Mitglieder der Gemeindevertretung auf 40,00 Euro und das Sitzungsgeld für die Ausschussvorsitzenden auf 60,00 Euro erhöht.

 

8. In § 8 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter „schriftliche Einzelinformation“ durch „das Internet (www.amt-nord-ruegen.de) ersetzt.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

11

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=809&TOLFDNR=18509&selfaction=print