25.07.2024 - 9 Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 22 Abs. 6 KV M-V gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung der inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung

 

Die Leitende Verwaltungsbeamte erläutert den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung.

 

Folgende Änderungen werden beantragt:

 

§ 1 Abs. 1 Aufnahme

  Satz 1 …erfordert, mind. 1 x im Vierteljahr.

Die Sitzungen der Ausschüsse finden so oft statt, wie es die Geschäftslage

  erfordert, mindestens aber 2 x im Jahr.

 

Abstimmung  6 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

 

§ 1 Abs. 4 Aufnahme in den letzten Satz: …. schriftlich einmalig

 

Frau von der Aa bestätigt, dass ein einmaliger Antrag ausreicht. Hier spricht Herr Kuhn die Empfehlung aus, den elektronischen Weg zu wählen (Kosten, Zeitaufwand)

 

§ 4 Aufnahme

Abs. 4 Satz 1 Beschlüsse und Sachbeträge, die von der Gemeindevertretung

  abgelehnt wurden, können von demselben Antragsteller frühestens

  nach einem Jahr erneut eingebracht werden.

 

Abs. 4 Satz 2 Anträge nach Absatz 1 sind vor Ablauf der Sperrfrist zulässig, wenn der

  Antragsteller begründet darlegt, dass die Ablehnungsgründe entfallen sind.

Der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung des Antrages. Lehnt er sie ab, kann zur Entscheidung die Gemeindevertretung angerufen werden.

 

Abstimmung  5 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Aufnahme Abs. 4a Die Gemeinde stellt den Gemeindevertretern mobile Endgeräte für die Sitzungen der Gemeindevertretungen zur Verfügung. Die Verwaltung muss auf den Datenschutz achten. Hierbei sind die Mindeststandards des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) für Mobile Device Management zu berücksichtigen.

 

Abstimmung  4 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

§ 6 Punkt g Aufnahme

öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt „Anfragen und Hinweis der Gemeindevertretung“

 

Abstimmung  8 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

 

§ 14 Abs. 2 Übernahme aus § 29 der KV

  Die Sitzungsniederschrift ist den Gemeindevertretern innerhalb eines Monats

  nach Sitzung vorzulegen.

 

 

Abstimmung  5 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

§ 15 Abs. 4 streichen

 

Abstimmung  10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske mit folgenden Änderungen:

1. In § 1 Abs. 1 wird Satz 1 nach „  erfordert“ wie folgt ergänzt: „, mind. 1 x im Vierteljahr“. Es wird folgender Satz 2 eingefügt:

 

„Die Sitzungen der Ausschüsse finden so oft statt, wie es die Geschäftslage erfordert, mindestens aber 2 x im Jahr.“

 

2. In § 6 wird als neuer Punkt g) „Anfragen und Hinweise der Gemeindevertreter“.

 

3. § 15 Abs. 4 ist zu streichen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

10

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=809&TOLFDNR=18510&selfaction=print