10.12.2024 - 6.3 Beschluss über die 1. Änderung der Gestaltungss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Den Gegenstand der Beschlussvorlage bildet die Beschlussfassung der Gemeinde Putgarten über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Vitt.

 

Gemäß § 86 (1) Nr. 1 LBauO M-V können die Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

 

Die Gemeinde Putgarten hat bereits im Jahre 2020 beschlossen, die Gestaltungssatzung für den Ortsteil Vitt zu überarbeiten. Die erarbeitete und von der Gemeindevertretung im Rahmen der Sitzung am 16.06.2020 beschlossene 1. Änderung der Gestaltungssatzung Vitt wurde jedoch nicht bekannt gemacht, sodass diese keine Rechtskraft erlangt hat.

 

Auf Grundlage der im Jahre 2020 erarbeiteten 1. Änderung wurden nunmehr im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus und des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Putgarten am 12.11.2024 weitere konkrete Vorgaben zur Überarbeitung getroffen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Gestaltungssatzung seitens der Amtsverwaltung entsprechend der Vorgaben überarbeitet, sodass seitens der Gemeinde Putgarten erneut zu beschließen ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Vitt in der Gemeinde Putgarten auf der Grundlag des § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2024 (GVOBl. M-V S. 110) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351).

 

Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Satzung beim Landkreis Vorpommern-Rügen anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=819&TOLFDNR=19794&selfaction=print