09.10.2024 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 11. Juli 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Schulstandort Wittow" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung
  • Vergabe von Bauleistungen zur Reparatur der Schlaglöcher in der Schulstraße in Altenkirchen

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 22.Mai 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst

 

  • Vergabe von Bauleistungen zur Instandsetzung der Straße zwischen Gudderitz und Nonnevitz "Höhe Silo" in Betonbauweise
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe von Bauleistungen zur Sicherung/ Abbruch der Klärgrube in Schwarbe

 

Ein Haupt-und Finanzausschuss fand in dieser Zeit nicht statt.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde keine Entscheidung getroffen:

Die konstituierenden Sitzungen des Sozialausschusses und des Bauausschusses haben stattgefunden. Der Vorsitz hat im Sozialausschuss Frau Thesenvitz-Weiske und im Bauausschuss Herr Scheibe.

 

Ein Förderantrag für ein Mannschaftsfahrzeug für die Feuerwehr wurde gestellt.

 

Eine Räumlichkeit für die Utensilien der Jugendfeuerwehr wurde in den Räumen des Bauhofes gefunden.

 

Gespräche mit dem Landkreis zum Thema der Rettungswache und Grundstück wurden geführt.

 

Des Weiteren hat der Bürgermeister ein Gespräch mit Frau Preller geführt. Es gab einige Beschwerden zur Lärmbelästigung und der Beleuchtung des Edekas.

Die Verkehrssicherungspflicht liegt auf dem Parkplatz bei Frau Preller, aus diesem Grund muss die Beleuchtung von 6:00 bis 22:00 Uhr an sein.

Lieferungen in der Nacht findet nur für Kühlkost statt. Diese wird sehr früh angeliefert, damit gleich eingeräumt werden kann.

 

Herr Reken berichtet, dass es bereits 2 Gesellschafterversammlungen bei der Altenkirchener Wohnungsbau AG gab und die Nachfolge von Frau Harder als Geschäftsführerin geklärt ist.