09.10.2024 - 6.4 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Es liegt ein Antrag einer Anwohnerin von Lanckensburg vor. Es gibt in diesem Ort Schulkinder, welche morgens zum Schulbus müssen. Gehwege sind nicht vorhanden. Durch die Ortsdurchfahrt Lanckensburg fahren die Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch kann es zu Unfällen kommen, aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Altenkirchen die Aufstellung eines Verkehrszeichens “Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h” in der Ortsdurchfahrt Lanckensburg.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 274 – 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Lanckensburg einzureichen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage