11.12.2024 - 6.5 Beschluss zum städtebaulichen Entwurf zum Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Am 03.05.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard der Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung von Einfamilienhäusern grundsätzlich zugestimmt. (Beschluss-Nr. 078.07.397/23).

 

Am 21.08.2023 wurde der städtebauliche Vorvertrag, der die Kostenübernahme regelt, abgeschlossen (Beschluss Nr. 078.07.408/23 vom 05.07.2023). Am 17.01.2023 wurde vom Eigentümer ein neues Konzept bezüglich eines barrierefreien Seniorendorfes vorgestellt und von der Gemeinde befürwortet (Beschluss 078.07.445/24).

 

Nunmehr liegt ein städtebaulicher Entwurf des von der Gemeinde Sagard beauftragten Planungsbüros Hertelt vor, welcher alle Gegebenheiten auf dem Grundstück (Graben, Grabenabstand, Baumbestand) berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt möge entscheiden, ob dieser städtebauliche Entwurf die Grundlage für den noch zu erarbeitenden und in der Gemeindevertretung zu beschließenden Bebauungsplanes bilden soll.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in öffentlicher Sitzung dem Entwurf zugestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt den vorliegenden städtebaulichen Entwurf als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes  Nr. 31 „Wohnen an der Kreidebahn“.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=823&TOLFDNR=19818&selfaction=print