11.12.2024 - 6.7 Abwägungs- und Billigungsbeschluss zum Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 22.6.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Marlow“ gefasst. (BE-Nr. 078.07.342/22). Der Beschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden vom 29.6.2022 bis 15.7.2022 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 14.7.2022 bis 29.7.22022 durch Veröffentlichung des Vorentwurfes im Internet und Auslegung im Amt Nord-Rügen durchgeführt. Die Planung wurde angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB am 28.6.2022 beteiligt. Nach Vorlage aller Stellungnahmen erfolgte am 14.12.2022 der Abwägungsbeschluss (BE-Nr. 078.07.377/22). Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Am 17.1.2024 wurde der Entwurf mit dem Umweltbericht von der Gemeinde gebilligt (BE-Nr. 078.07.441/24).
Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet, im Landesportal MV und die Auslegung im Amt Nord-Rügen nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 30.1.2024 bis 16.2.2024 ortsüblich und im Internet bekannt gemacht. Sie erfolgte vom 15.2.2024 bis 22.3.2024. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Mail vom 30.1.2024 beteiligt.
In der Beteiligung nach § 4 Abs 2 BauGB wurde vom Landkreis Vorpommern-Rügen die Überarbeitung des Artenschutzfachbeitrages gefordert. Dieser wurde im August 2024 an die Gemeinde übergeben.
Aufgrund der Überarbeitung des Artenschutzfachbeitrages ist eine erneute Beteiligung des Landkreises Vorpommern-Rügen erforderlich sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese kann gem. § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt werden.
Beschluss
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs.2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Marlow“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 13 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein. Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
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berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- EWE (Hinweise sind mit dem Bauantrag zu beachten)
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Vermessung MV
- Deutsche Telekom
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- E.dis AG
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bauleitplan wurde nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 geändert. Somit ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Ist der Entwurf des Bauleitplans erneut zu veröffentlichen, ist in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 hinzuweisen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden (hier: Landkreis Vorpommern-Rügen) (§ 4a Abs. 3 BauGB)
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Marlow“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 i,V. m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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549,2 kB
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1,2 MB
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