11.12.2024 - 6.8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Zimpel zeigt sein Mitwirkungsverbot an und verlässt den Sitzungsraum.

 

Die Gemeindevertretung hat am 1.3.2023 den Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ gefasst (BE-Nr. 078.07.389/23).

Der Beschluss wurde vom 16.3.2023 bis 4.4.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Am 20.3.2024 wurde der Entwurf durch die Gemeinde gebilligt (Beschluss-Nr. 078.07.461/24). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen du im Internet vom 6.5.2024 bis 17.5.2024 statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte vom 17.4.2024 bis 7.5.2024.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Mail vom 29.4.2024 beteiligt, die Planung wurde am 15.4.2024 angezeigt.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die Auslegung in Amt Nord-Rügen erfolgte vom 21.5.2024 bis zum 25.6.2024. Die Bekanntmachung hierzu wurde vom 3.5.2024 bis zum 23.5.2024 veröffentlicht.

 

Nunmehr liegen alle während der Beteiligungsfristen eingegangenen Stellungnahmen vor. Diese sind im Planungsprozess abzuwägen.

Mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden nach § 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 8 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 6 Behörden und 1 Nachbargemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  •                   Wasser- und Bodenverband Rügen
  •                   EWE  Netz GmbH
  •                   Deutsche Telekom Technik GmbH
  •                   Landkreis Vorpommern-Rügen

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Stadt Sassnitz
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024, beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ (§ 13 BauGB) für den Bereich des Parkplatzes am westlichen Ortseingang von Sagard nördlich der Ernst-Thälmann-Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.6.2024 aufgrund des Artikels 13 des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechtes vom 14.5.2024 (GVOBl. M-V S 154) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 28 „Herbergstraße“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrundeliegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Zimpel

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

10

0

1

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage