11.12.2024 - 6.1 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45 (1) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

 

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

 

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die vorgelegten Haushaltpläne und Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt 2025/2026) mit den jeweiligen Stellenplänen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=823&TOLFDNR=20021&selfaction=print