18.09.2024 - 6.1 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach Anzeige der Hauptsatzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurden durch diese rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die Hauptsatzung, beschlossen am 10. Juli 2024 angemeldet (siehe Anlage. Aus diesem Grund wurde die Hauptsatzung in § 7 Abs. 2 und § 8

Abs. 6 überarbeitet und wird der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Glowe in der vorliegenden Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage