18.09.2024 - 6.2 Beratung zum Entwurf der Gesamtfortschreibung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Glowe wurde mit der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können

 

Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt. Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karten-  und Textauszug beigelegt.

 

Hinweise des Bauamtes für die Beratung:

 

  1. Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „…die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung). Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
     
  2. Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten auch in der Gemeinde Glowe im Bereich der Küste an der Gemeindegrenze zu Lohme (006/2024). Aufgrund der sehr unübersichtlichen Kartengrundlage kann man die genaue Lage nicht erkennen. Die Gemeinde sollte sich unbedingt eine detailgetreue Karte in einem geringeren Maßstab zusenden lassen.
     
  3. Wichtig! Die 2010 vor allem von den Gemeinden unseres Amtsbereiches im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es im Amtsbereich keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).
  4. Der Bereich „Vorbehaltsgebiet Küstenschutz“ in und um die Ortslage Glowe wurde ausgeweitet.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Zum Punkt 2. wird ein Grundsatzbeschluss gegen die Ausweisung von Windeigungsgebieten gefasst.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage