29.08.2024 - 8.2 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Do., 29.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Protokoll
Durch den Ort Gramtitz fahren vermehrt Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch kann es zu Unfällen kommen, daher beabsichtigt die Gemeinde Dranske die Aufstellung eines Verkehrszeichens “Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h” in der Ortsdurchfahrt Gramtitz.
Herr Große erfragt, auf wessen Veranlassung die Beschlussvorlage eingereicht worden ist. Der Bürgermeister nimmt hierzu Stellung und verweist auf einen stattgefundenen Vororttermin mit der Ordnungsamtsleiterin.
Herr Große weist hierbei auf seinen eingereichten bislang nicht bearbeiteten Antrag auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in Dranske Hof auf 30 km/h und von Rehbergort bis Gramtitz auf 60 km/h. Er habe sich hierzu mehrmals bei Herrn Fellner erkundigt.
Es erfolgt eine Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern. Herr Göthling erklärt hierbei, dass die gesamte Strecke von Dranske über Rehbergort bis nach Lancken eine hohe Gefahrenquelle wegen der fehlenden Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit darstelle (hier: zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h trotz enger Straße mit Schäden, viele Radfahrer). Er verweist insoweit auf die Notwendigkeit einer intensiven Beratung über die verkehrstechnische Erschließung des Bereiches.
Nach erfolgter Diskussion stimmen sich die Ausschussmitglieder einstimmig für eine umfassende Besprechung der Straßensituation im Rahmen der nächsten Bauausschusssitzung auf (Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung).
Zuletzt stellen Herr Wapenhans und der Bürgermeister die in der Beschlussvorlage behandelte Problematik näher vor. Frau Krausche erfragt die Sinnhaftigkeit der Aufstellung eines Schildes für Anliegerverkehr. Dies wird nach erfolgter Diskussion nicht befürwortet.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: