29.08.2024 - 8.5 Beratung zur Gesamtfortschreibung des Regionale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Datum:
- Do., 29.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
Protokoll
Die Gemeinde Dranske wurde mit der Gesamtfortschreibung ders RREP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024.
Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.
Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 als Karte beigelegt.
Herr Kegel erläutert zunächst ausführlich die negativen Auswirkungen des Windkraftbaus auf die Umwelt (hier insb. Ressourcenverbrauch, Beeinträchtigung des Bodens durch Materialabrieb der Windräder, optische Beeinträchtigung). Er wendet sich gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen. Er spricht sich für eine Behandlung in der Sitzung des Amtsausschusses aus.
Herr Große problematisiert, dass dem RREP VP keine konkrete Kartengrundlage zugrunde liegt (hier insb. keine Flurstücksgrenzen/ keine konkrete Ermittlung der Gemeindegrenzen möglich). Weiterhin verweist er auf die von dem vorgelegten RREP VP ausgehenden erheblichen negativen Auswirkungen für die Gemeinde (hier insb. fehlende Siedlungsschwerpunkte.
Herr Göthling weist nach ausführlicher Beschäftigung mit dem Entwurf des RREP VP 2024 u.a. auf folgende (Problem-)Punkte hin:
- RREP VP besitzt Rechtscharakter/ Planungsgrundlage für zukünftige Entwicklung
- Vollständiger Entfall der Siedlungsschwerpunkte – nur Kennzeichnung des Grundzentrums Sagard – Ausschluss der Weiterentwicklung für Gemeinde Dranske, nur noch städtebauliche Entwicklung im Grundzentrum
- Gemeinde Dranske als Tourismusschwerpunkt nicht berücksichtigt – Unvereinbarkeit von Windkraft und Tourismus/ Schädigung der Region
- Fehlende Ausweisung der Häfen in Dranske und auf dem Bug
Die Ausschussmitglieder stimmen den Ausführungen zu mit Verweis auf die Zerstörung des Landschaftsbildes, Schädigung des Tourismus (Schaffung eines „Industriestandortes“), RREP VP 2024 als „Angriff auf die Siedlungsstruktur“ und der Gefahr des Rückbaus von Infrastruktur und des ÖPNV. Es wird auf den zeitnahen Fristablauf und die Notwendigkeit der Bildung einer Arbeitsgruppe zur konkreten Auseinandersetzung mit dem RREP VP 2024 hingewiesen.
Ergänzend führt der Bürgermeister aus, dass eine Behandlung im Amtsausschuss wegen der Kurzfristigkeit und fehlenden Einhaltung der Ladungsfristen nicht möglich ist. Er erklärt, dass seitens der Gemeinden eine Zuarbeit aller Einwände an das Amt Nord-Rügen erfolgt und diese sodann als zentrale Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband Vorpommern weitergeleitet wird. Er berichtet insoweit über den Gegenstand der am 26.08.2024 stattgefundene Bürgermeisterberatung, bei welcher der Landrat anwesend war.
Der Bürgermeister spricht sich auch für die Bildung einer Arbeitsgruppe, welche für die Erstellung einer umfassenden gemeinsamen Stellungnahme zuständig ist. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte Berücksichtigung finden:
- Eignungsgebiete Windkraft
- Fehlende Siedlungsschwerpunkte/ bestehender inneröffentlicher Bedarf der Wohnbebauung
- Ausweisung der Häfen
- Beachtung der Änderung des Bereiches des Bugs von Vorbehaltsgebietsfläche zu Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
Die erarbeitete Stellungnahme soll –wegen der Fristablaufes zur Stellungnahme am 07.10.2024 – durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Sitzung am 19.09.2024 beschlossen werden. Er schlägt als Mitglieder sich als Bürgermeister, den Ausschussvorsitzenden und eine Person von jeder Zählergemeinschaft vor.
Abschließend sprechen sich die Ausschussmitglieder einstimmig für die Bildung einer Arbeitsgruppe aus. Als Termin für die Erarbeitung der Stellungnahme wird der 09.09.2024 um 18:00 Uhr vereinbart. Die Stellungnahme soll durch den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Sitzung am 19.09.2024 beschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
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