07.11.2024 - 6.1 Konzeptvorstellung Gelände ehemalige Realschule

Reduzieren

Protokoll

Herr Öhling als Vertreter des Grundstückseigentümers erläutert die geplante Bebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Realschule. Dem Wunsch der Gemeinde Dranske folgend sei die Errichtung eines Pflegeheimes geplant. Insoweit habe er mit Herrn Dr. Schmidt u.a. Betreiber der Pflegeheime „Zusammen Zuhause“ ein Konzept erarbeitet (hier: Schaffung von Wohnungen (6.000 m2 BGF) zum Verkauf/ Betrieb des Pflegeheimes durch Betreiber/ Preisvorstellung: 35 m2 Wohnung für 260.000 EUR bis 70 m2 Wohnung für 500.000 EUR). Es sei die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB und eine Orientierung hinsichtlich der GRZ und GFZ an den B-Plan Nr. 23 anzustreben.

 

Herr Wapenhans erkundigt sich nach einem geplanten Abriss der ehemaligen Realschule, welches Herr Öhling verneint. Zur Reduzierung der Baukosten sei das Gebäude Bestandteil des Konzepts.

 

Herr Große hinterfragt bei dem geplanten Nutzungskonzept den geplanten Einzelverkauf der Wohnungen. Herr Öhling erklärt, dass es sich beim den Wohnungen um Geldanlagen handele mit der Möglichkeit der Weitervermietung durch die Eigentümer (übliches Finanzierungskonzept).

 

Der Bürgermeister problematisiert die geplante Nutzbarmachung des Gebäudes (schlechter Zustand des Gebäudes/ erhebliche Gefahr der Verletzung) und berichtet von der bereits ergangenen Beseitigungsverfügung des Landkreises mit der Verpflichtung des Abrisses des Gebäudes bis zum 30.09.2024. Der Grundstückseigentümer habe Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Das vorgestellte Nutzungskonzept diene demnach der Verzögerung/ Verhinderung eines Abrisses. Er fordert einen Abriss des Gebäudes als Voraussetzung für weitere Gespräche über die Einleitung einer zwingend notwendigen Bauleitplanung. Das Grundstück sei dem Außenbereich zuzuordnen, sodass eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB ausscheide.

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder bezweifeln eine Wiederverwendbarkeit der Bausubstanz (hier insb. Wasserschaden durch Feuerwehreinsätze nach Brand, Finanzierbarkeit) sprechen sich für den Abriss aus.

 

Herr Große ist der Auffassung, dass für die Entscheidung der Gemeinde über die Einleitung einer Bauleitplanung ein Abriss der ehemaligen Realschule nicht relevant sei. Vielmehr benötige die Gemeinde tragfähige Unterlagen, welche jedoch bisher nicht vorliegen. Auch Herr Ahlers würde einer Nutzungsänderung des Gebäudes zustimmen.

 

Es erfolgt eine Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Gästen. Herr Große schlägt hierbei eine Fristsetzung für die Vorlage entscheidungskräftiger Projektunterlagen vor. Der Bürgermeister verweist auf die bereits im Jahre 2023 vorgestellten Projektideen, eine weitere Umsetzung/ Konkretisierung erfolgt jedoch nicht. Er bekräftig seine Auffassung der „Hinhaltetaktik“ des Eigentümers zur Vermeidung des Abrisses.

 

Herr Mill ergänzt, dass es sich auch seiner Auffassung nach um ein Außenbereichsgrundstück handele, sodass die Einleitung einer Bauleitplanung für die Umsetzung des Projektes zwingend erforderlich sei (hier: beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB).

 

Herr Öhling erkundigt sich nach der Frist für die Einreichung der Planungsunterlagen.

 

Der Bürgermeister fordert erneut den Abriss des Gebäudes der ehemaligen Realschule als Grundvoraussetzung für die Einleitung einer Bauleitplanung. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder folgen der Forderung des Bürgermeisters.