10.10.2024 - 6.3 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Grundsteuerreform 2025 ist eine wichtige Änderung des deutschen Grundsteuersystems. Sie basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das Gericht stellte damals fest, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Werten beruhte und deshalb nicht mehr gerecht war. Ziel der Reform ist es, eine fairere und gesetzeskonforme Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden sicherzustellen, ohne die Steuerzahler über die Maße finanziell zu belasten.

 

Die Gemeinden sollten daher ihre Hebesätze (das sind die Prozentsätze, mit denen die Grundsteuer berechnet wird) bis zum 1. Januar 2025 so anpassen, dass die Einnahmen insgesamt gleichbleiben. Um die Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer rechtlich abzusichern, werden diese Hebesätze unabhängig vom Haushaltsplan in einer eigenen Satzung festgelegt.

 

Die Steuersätze für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) und die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) wird aufgrund der neuen Berechnungen des Finanzamtes von 350 % auf 210 % gesenkt.

 

Zudem werden künftig die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband zusammen mit der Grundsteuer erhoben. Das bedeutet, dass es keinen separaten Bescheid mehr für diese Gebühren geben wird.

 

Hier erfolgen kurze Erläuterungen durch Herrn Kuhn. Eine Beispielrechnung kann nicht erfolgen, da die Eigentümer unterschiedliche Grundstücksgrößen und teilweise andere Grundstücksarten besitzen.

 

Auch Herr Große erläutert zusätzlich, warum eine Senkung der Steuern jetzt nicht erfolgen sollte.

 

Herr Ahlers stellt folgenden Antrag:

 Senkung der Grundsteuer B  auf 200 %

 Senkung der Gewerbesteuer  auf 300 %

 

Abstimmung: 2 Ja-Stimmen  8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Dranske 2025/26 in der vorliegenden Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

9

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage