10.10.2024 - 6.6 Beratung und Beschlussfassung über die gemeindl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Do., 10.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Dranske wurde mit der Gesamtfortschreibung des RREP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024.
Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt. Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 als Karte beigelegt.
Hinweise des Bauamtes für die Beratung:
- Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).
Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
- Der Hafen in Dranske und auf dem Bug ist in der Kartengrundlage nicht als Hafen dargestellt!
- Wichtig! Die 2010 vor allem von den Wittower Gemeinden im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es auf Wittow keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Dranske vom 29.08.2024 wurde über die Gesamtfortschreibung des RREP VP umfassend beraten. Hierbei wurde u.a. auf folgenden Problempunkte hingewiesen:
- RREP VP besitzt Rechtschrakter/ Planungsgrundlage für zukünftige Entwicklung
- Vollständiger Entfall der Siedlungsschwerpunkte – nur Kennzeichnung des Grundzentrums Sagard – Ausschluss der Weiterentwicklung für Gemeinde Dranske, nur noch städtebauliche Entwicklung im Grundzentrum/ bestehender inneröffentlicher Bedarf der Wohnbebauung
- Gemeinde Dranske als Tourismusschwerpunkt nicht berücksichtigt – Unvereinbarkeit von Windkraft und Tourismus/ Schädigung der Region
- Fehlende Ausweisung der Häfen in Dranske und auf dem Bug
- Beachtung der Änderung des Bereiches des Bugs von Vorbehaltsgebietsfläche zu Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
Der Ausschuss hat insoweit beschlossen, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung einer umfassenden gemeindlichen Stellungnahme zu bilden. Die Ergebnisse der Arbeitsberatung sollen durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden und abschließend an das Amt Nord-Rügen zur fristgerechten Weiterleitung an den Regionalen Planungsverband Vorpommern weitergegeben werden.
Die Arbeitsgruppe wurde im Bauausschuss gebildet: Herr Kuhn, Herr Weigand, Herr Petzold, Herr Göthling. Durch Herrn Göthling und Herrn Weigand erfolgten zur Stellungnahme umfangreiche Zuarbeiten, ebenso von Herrn Kuhn.
Herr Kuhn hat dann final eine Stellungnahme vorbereitet.
Durch den Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgt eine eigene Stellungnahme.
In der Wirtschaftsausschusssitzung des Landkreises haben u. a. auch Herr Ahlers und Herr Kegel die Stellungnahme des Landkreises behandelt und mit verabschiedet. Der Landkreis Vorpommern Rügen stellt 2,1 % der Flächen zur Entwicklung von Windanlagen zur Verfügung. Innerhalb des Landkreises sind aber auf der Insel Rügen 3,4 % der Flächen für die Entwicklungsflächen ausgewiesen, im Landkreis Nordvorpommern nur 1,7 %. Auf der Insel Usedom werden keine Windräder gebaut.
Die bereits bestehenden Windanlagen sind bei der Planung nicht berücksichtigt.
Es werden weitere Stellungnahmen vom Naturschutzbund und von der Industrie- und Handelskammer vorbereitet.
Auch in der SPD-Fraktion wurde dieses Thema behandelt. Die 2,1% der Flächen müssen sich auf dem Land befinden, die schon vorhandenen Windparks auf dem Wasser werden auch nicht mitgezählt.
Die Gemeinden des Amtsbereiches Nord Rügen haben für ihre Stellungnahmen eine Fristverlängerung bis zum 17. November erhalten.
Die Gemeinde Dranske spricht sich energisch gegen Entwicklungsflächen für Windenergie aus.
Die Leitungsnetze sind nicht vorhanden
Die Gemeinde Dranske ist die einzige Gemeinde mit stabilen Einwohnerzahlen. Es sind 1.163 Einwohner (höchste Einwohnerzahl nach Sagard) gemeldet. Die von Zensus ermittelte Zahl von 1.060 Einwohner stimmt nicht.
Siedlungsschwerpunkte (auch für Dranske) sind in der neuen Planung weggefallen. Als Grundzentrum wird in der Planung Sagard festgeschrieben. Dem wird mit Nachdruck widersprochen. Ein Grundzentrum sollte Altenkirchen werden.
Es wird gefordert, dass für Dranske der Status Siedlungsschwerpunkt erhalten bleibt. Wohnbebauung wäre sonst nur aus einem innen erwachsenden Bedarf möglich.
Es gab eine Arbeitsbesprechung im Amt. Dazu waren alle Bürgermeister eingeladen. Das Amt hat Prof. Otto von der Technischen Uni Berlin engagiert. Dieser hat seine Unterstützung bei der vorzulegenden Stellungnahme zugesagt in Zusammenarbeit mit Herrn Krüger, ehem. Leiter des Amtes für Raumordnung in Greifswald.
Es wäre sehr wichtig, Konzepte wie z. B. ein Wohnraumentwicklungskonzept oder ein Natur- und Tourismuskonzept zu entwickeln. Dazu muss eine Beratung in der Arbeitsgruppe stattfinden. Auch diese Konzepte sollten bis zum 17.11.24 fertiggestellt sein
Anlagen zur Vorlage
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