19.12.2024 - 6.2 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

 Die Gemeinde Dranske ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Für das Verbandsgebiet Dranske wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.076,4601 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        66,6999 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.009,7602 ha
     

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 33.065,71 Euro.

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Starrvitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,09 Euro / Berechnungseinheit.

Für Flächen innerhalb des Vorteilsgebiets des Deichs B II 47 Wiek ergibt sich ein Zuschlag von 0,17 Euro / Berechnungseinheit.

 

Gemeinde Dranske: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2018

2019

2020/2021

2022

Gebührensatz Dranske je BE

0,08 €

0,12 €

0,12 €

0,12 €

SW Starrvitz je BE

0,07 €

0,07 €

0,13 €

0,09 €

Deichs BII 47 Wiek je BE

0,00 €

0,02 €

0,06 €

0,17 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

Hier erfolgt eine kurze Erläuterung durch Herrn Kuhn.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Dranske über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

11

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage