19.12.2024 - 6.1 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

 

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

 

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

In der Hauptausschusssitzung am 28.11.2024 wurde der Entwurf der Haushaltssatzungen für die Jahre 2025 und 2026 besprochen. Dazu waren alle Gemeindevertreter eingeladen und anwesend.

 

Die dort besprochenen Änderungen wurden durch Herrn Behrens eingearbeitet.

 

Kleinere Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet.

 

Die Gemeinde Altenkirchen ist ab 2025 berechtigt, Kurabgabe zu erheben. Das betrifft auch ungefähr die Hälfte der Fläche und der Stellplätze des Regenbogencamps in Nonnevitz. Dazu hat Herr Kuhn bereits mit Herrn Reken (BM Altenkirchen) gesprochen. 50 % der Kurabgabe, die im Regenbogencamp eingenommen werden, gehen nach Altenkirchen. Auf der anderen Seite beteiligt sich die Gemeinde Altenkirchen zur Hälfte an den Kosten für z. B. Badesicherheit (DLRG-Kosten), Sanierung/Neubau Strandniedergänge, Neubau Rettungsturm, Badewasseruntersuchungen. Das Amt Nord Rügen wird beauftragt, eine schriftliche Vereinbarung dazu vorzubereiten, die dann in der Gemeindevertretung besprochen werden kann.

 

Es wird mitgeteilt, dass die Amtsumlage reduziert wurde, sich die Kreisumlage aber erhöhen wird. Herr Dippe teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er seit dem 18.12.24 im Finanzausschuss des Landkreises ist.

In die Haushaltsplanung für 2025 muss noch die Summe von 120.000,00 Euro für die Instandsetzung der Gehwege rein.

Frau Eichwald hat dem BM mitgeteilt, dass die Gemeinde gute Aussichten hat, den geplanten Spielplatz über die „Fischwirtschaft“ gefördert zu bekommen, mit 70 % bei 130.000,00 Euro Gesamtkosten.

 

Investitionsvorhaben:  Gras- und Laubsauger, Notstromaggregat und kleine Gerätschaften

     für den Bauhof

     Spielplatz

     Feuerwehr – Umkleideräume

     Feuerwehrauto

     Abgasanlage Feuerwehrhaus

     Defibrillator

     Radweg Kuhle

     elektronische Kurkarte

     Bau eines WC-Hauses in der Hafenstraße

     Gehwegsanierung

     Radweg Rugana – Straßenbankette

     Straßen-Deckensanierung

     Strandabgänge

     allgem. Schotter-,Schüttgüter

     allgem. Instandhaltung

 

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die vorgelegten Haushaltspläne und Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt 2025/2026) mit den jeweiligen Stellenplänen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

11

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=835&TOLFDNR=20090&selfaction=print