17.10.2024 - 6.1 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung zur konstituierenden Sitzung erarbeitet und den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese wurde, nach Beschlussfassung am 18. Juli 2024, entsprechend § 5 KV M-V der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Nach Anzeige der Hauptsatzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurden durch diese rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die Hauptsatzung angemeldet (siehe Anlage). Aus diesem Grund wurde die Hauptsatzung in § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 6 überabeitet und wird der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Breege in vorliegender Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage