12.09.2024 - 7.1 Beratung zum Entwurf der Gesamtfortschreibung d...

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Protokoll

Die Gemeinde Lohme wurde an der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können.

 

Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.

 

Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karte beigelegt. 

 

Hinweise des Bauamtes für die Beratung:

 

  1. Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).

    Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
     
  2. Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Aufgrund der sehr unübersichtlichen Kartengrundlage kann man nicht genau erkennen, ob die Gemeinde Lohme von der Ausweisung des Gebietes 007/2024 betroffen ist. Wahrscheinlich ist, dass ein sehr geringer Anteil bei Bisdamitz der auf dem Gemeindegebiet von Lohme liegt. Die Gemeinde sollte sich unbedingt eine genaue Kartengrundlage anfordern.
     
  3. Der Hafen Lohme ist in der Kartendarstellung 2024 nicht mehr aufgeführt!

 

Der Gast Herr Kannengießer spricht sehr ausführlich zum Thema und erklärt bestens die bestehende Situation. Er vermittelt äußert verständlich die Zusammenhänge und verweist mehrmals auf die Wichtigkeit, sich als Gemeinde, aber auch Einzelperson, mit der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern 2024, zu beschäftigen und Einwände bis spätestens 07.10.2024 anzumelden.

 

Herr Burwitz - fordert die Bürger auf, sich zu positionieren und ihre Einwände im Portal anzumelden.

 

Im Amtsbereich wurde sich in der Bürgermeisterrunde dazu besprochen. Es wird sich Expertise eingeholt. Günther Krüger, ehemaliger Chef der Raumordnungsbehörde in Greifswald und Prof. Otto von der Humboldt-Universität Berlin haben zugesagt, die Gemeinden bei Ihren Einwänden und Stellungsnahmen zu unterstützen. Gleichzeitig wurde eine Fristverlängerung bei der Raumordnungsbehörde bis 7. November 24 beantragt.

 

Alle Bürgermeister sind sich einig, dass sie die z.Z. veröffentlichten Pläne ablehnen. Es geht um den Naturraum und um die Kulturlandschaft Rügen. Es betrifft alle Gemeinden.

 

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Burwitz, dass es eine gemeinsame Entscheidung des Amtsbereiches gibt. Herr Prof. Otto ist ab 22.09.24 wieder erreichbar. Dann wird man sich zusammensetzen.

 

Herr Kannengießer – erklärt noch einmal, dass der Nachweis über die Notwendigkeit der Windeignungsgebiete nicht gegeben ist. Rügen lebt vom Tourismus und daher ist die persönliche Betroffenheit vieler Bürger gegeben. Jeder soll diese Betroffenheit auf dem Portal bis zur gesetzten Frist anmelden.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=852&TOLFDNR=19005&selfaction=print