20.09.2024 - 6.2 Beratung zur Gesamtfortschreibung des Regionale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Eine Stellungnahme der Gemeinde zu dem Planwerk ist bei Bedarf bis zum 7.10.2024 abzugeben.
- Datum:
- Fr., 20.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeinde Altenkirchen wurde mit der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können.
Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.
Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karte und z.T. mit Text beigelegt.
Hinweise des Bauamtes für die Beratung:
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Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. …. Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).
Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden. - Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten auf Wittow, auch in der Gemeinde Altenkirchen, im Bereich nördlich von Altenkirchen bei Schwarbe und Am Galgenberg.
- Die 2010 vor allem von den Wittower Gemeinden im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es auf Wittow keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob eine Stellungnahme bis zum 07.10.2024 abgegeben werden soll und mit welchen Schwerpunkten.
Herrn Reken wird durch den Vorsitzenden das Wort erteilt. Er hat eine Zuarbeit für eine Stellungnahme vorbereitet. Diese wird an alle übergeben und ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Er informiert, dass der beantragten Fristverlängerung auf den 5.11.2024 stattgegeben wurde und dass alle amtsangehörigen Gemeinden externen Fachverstand für die abschließende Stellungnahme einholen werden. Hierzu wird es eine Präsenzveranstaltung mit Prof. Dr. Otto mit allen Bürgermeistern geben. Er bittet Herrn Schneider um Teilnahme an dieser Präsenzveranstaltung. Die Stellungnahme soll die Gesprächsgrundlage bilden.
Es handelt sich für Altenkirchen um folgende Schwerpunkte:
- Unleserliche und überfrachtete Kartengrundlage,
- Wegfall touristischer Siedlungsschwerpunkt
- Vorbehaltsgebiet Trinkwasser
- Eignungsräume Windenergieanlagen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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984 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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906,5 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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603,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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321,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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63,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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317,7 kB
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