28.10.2024 - 5.1 Beratung über den Antrag auf Aufstellung eines ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 28.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Mit Datum vom 17.05.2024 hat der Eigentümer des Flurstückes 19/1 der Gemarkung Nipmerwow, Flur 3 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich von 10.000 m² dieses Flurstückes zum Zwecke der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 10 -12 Einfamilienhäusern gestellt (Antrag in Anlage 1).
Das Flurstück befindet sich am westlichen Ortseingang von Nipmerow, südlich der Landesstraße L 303.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Lohme ist das Flurstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Planauskunft in Anlage 2). Der nördliche Bereich des Flurstückes befindet sich in der Trinkwasserschutzzone II laut Flächennutzungsplan. Diese wurde allerdings 2016 aufgehoben. Im nördlichen Bereich ist im Flächennutzungsplan ein gesetzlich geschütztes Biotop (B) ausgewiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Hinweis: Bei Zustimmung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan zu ändern.
Nach umfangreicher Diskussion formuliert Herr Bendzus den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,3 kB
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2
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627,5 kB
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