11.12.2024 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 09. Oktober 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Grundsatzbeschluss über die Zustimmung zur Aufstellung eines Werbepylonen
  • Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters – Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Wochenendhauses, hier: Antrag auf 1. Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheides 02798/21 vom 25.10.2021
  • Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters – Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Caravanstellplatzes

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06. November 2024 wurden Folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umnutzung eines Drogeriemarktes in drei barrierefreie Wohneinheiten

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden keine Entscheidungen getroffen.