30.10.2024 - 5.2 Antrag auf Änderung und Ergänzung des Bebauungs...

Reduzieren

Protokoll

Im Amt Nord-Rügen ist ein Antrag auf Änderung und Ergänzung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 13 „Ruschvitz“ eingegangen. Ziel der beantragten Planänderung und Ergänzung ist die Errichtung eines Zelt- und Caravanplatzes, welcher sich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und teilweise im Außenbereich befinden soll. (Anlage)

 

Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich ein Sondergebiet „landwirtschaftliches Gewerbe“ aus. Aus dieser Darstellung wurde der Bebauungsplan Nr. 13 „Ruschvitz“ entwickelt, welcher ebenfalls ein Sondergebiet „landwirtschaftliches Gewerbe“ nach § 11 BauNVO ausweist. Bei dieser Gebietsausweisung ist ein Zelt- und Caravanplatz nicht genehmigungsfähig. Hierzu bedarf es der Ausweisung eines Sondergebietes „Camping“ nach § 10 BauNVO.

 

Sollte die Gemeinde Glowe diesem Vorhaben grundsätzlich zustimmen sind sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan zu ändern und zu ergänzen.

 

Gem. § 1 Abs.3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretersitzung zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr beschließt, dass der Beschluss ablehnend vorbereitet werden soll

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage