17.06.2019 - 7 Beschluss über die Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

 

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau von der Aa. Frau von der Aa erläutert die Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten.

 

Frau Richter beantragt die Änderung des § 3 der Hauptsatzung wie folgt.

 

§ 3

Rechte der Einwohner

 

(1)  Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch öffentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.

(2)  Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden.

(3)  Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen wenn nicht anders, in einer Einwohnerversammlung oder durch Information im Bekanntmachungsblatt oder im Rahmen der Fragestunde unterrichtet werden.

Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung auch im Rahmen der Fragestunde zu geben.

(4)  Die Einwohnerinne und die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeisterin zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45 Minuten erhöhen.

(5)  .Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

 

Die Änderung wird einstimmig in die Hauptsatzung aufgenommen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten mit der folgenden Änderung

 

§ 3

Rechte der Einwohner

 

(1)  Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch öffentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.

(2)   Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden.

(3)   Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen wenn nicht anders, in einer Einwohnerversammlung oder durch Information im Bekanntmachungsblatt oder im Rahmen der Fragestunde unterrichtet werden.

Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung auch im Rahmen der Fragestunde zu geben.

(4)  Die Einwohnerinne und die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeisterin zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45 Minuten erhöhen.

(5)  .Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage